Berlin (PP) • Viele Makler haben es bereits erkannt: Immobilienfotos werden oft überbewertet. Es reicht, wenn sie mit ihrer Handykamera kurz draufhalten. Die Qualität ist zweitrangig, Hauptsache der Kasten ist im Kasten. Doch die lästige Arbeit hinter der Kamera und am Computer werden viele Makler bald gänzlich einstellen. Im Rahmen der Harmonisierung der Rechtssprechung innerhalb der Europäischen Union beeilt sich die Regierung, geltendes Recht zu schaffen und die bereits in der Slowakei, Andorra und Lettland seit Jahren praktizierte Fotosteuer für Anzeigenveröffentlichungen einzuführen.
Damit wären wir wieder Vorreiter für die interessanten Immobilienmärkte in Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien. Wie aus Gremien und von Lobbyisten bis heute morgen durchsickerte, werde es jetzt ernst. Im Moment stünden nur noch zwei Modelle für die Erhebung der Beträge zur Diskussion.
Pauschale Fotosteuer per Direkteinzug
Zum einen könne ein pauschaler Einzug der Abgabe erfolgen. Dabei werde ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren eine Organisation geschaffen, die jeden potenziellen Inserenten in allen verfügbaren Medien – auch der eigenen Internetseite! – identifiziert und mit einem festen Monatssatz zur Kasse bittet. Es sei egal, ob der Anbieter gerade Objekte bewerbe oder nicht. Die Berufsgruppe Immobilienmakler würde nämlich zu den Setzkandidaten zählen, da in ihrem Fall a priori von „umfassender und proaktiver werblicher Tätigkeit“ auszugehen sei. Vorhandene Strukturen (GEZ?) ließen sich für diese Variante leicht modifiziert adaptieren und mittelfristig aktivieren.
Abrechnung nach Bildmenge durch Publikationsorgan
Ein zweiter Ansatz gehe davon aus, dass exakt abgerechnet werde. Hierbei seien die jeweiligen Publikationsmedien aufgefordert, einen Betrag pro Foto oder Video direkt an den Fiskus abzuführen und auf der Anzeigenrechnung separat auszuweisen. Auch hier gebe es umfassende Erfahrungen mit ähnlichen Modellen wie beispielsweise beim Einbehalt der Spekulationssteuer durch Banken und Anlageinstitute. Ein Sprecher gab sich optimistisch: „Diese Variante lässt sich zeitnah installieren, da sie in den Medienhäusern quasi per Knopfdruck eingeführt werden kann.“
Freikontingent geplant
Für beide Modelle sei ein Freistellungsvolumen von 12 Fotos und 1 Video pro Makler und Jahr vorgesehen. Je nachdem, welche der beiden Varianten den Zuschlag bekommt, könne die neue Regelung bereits ab Juli 2015 greifen.
Fazit
Nicht aufregen! Haben Sie auf das Datum geschaut? Lächeln Sie! Heute ist der 1. April, April, April! Melden Sie sich lieber bei PrimePhoto und lernen Sie in meinen Workshops, wie man richtig gute Immobilienfotos macht. Anschließend zeigen Sie Auftraggebern, Käufern und ihrem Wettbewerb mit starken Aufnahmen von Ihren Objekten, wie hoch die Latte liegt. Ihr Image wird es ihnen danken und dann auch der geschäftliche Erfolg. Außerdem hoffe ich, dass es eine solche Steuer nicht geben wird.