Wieviel Manipulation verträgt ein Immobilienfoto?

Oliver M. Zielinski Oliver M. Zielinski - 28. Mai 2018 - in: Fragen und Antworten

Die Qualität und der Wahrheitsgehalt von Immobilienfotos tragen erheblich zum erfolgreichen Verkauf eines Objektes bei. Wieviel Inszenierung vor und während der Aufnahmen und wieviel Manipulation in der nachträglichen Bildbearbeitung vertretbar sind, will dieser Beitrag erklären.

In meinen Workshops zur Immobilienfotografie und zur Bildbearbeitung tauchen genau zu diesem Thema immer wieder Fragen auf. Um die wichtigsten zu beantworten, habe ich diesem beliebten Beitrag von 2013 jetzt ein Erweiterungs-Update verpasst.

Inszenierung beim Fotoshoot

Im Vorfeld eines Immobilienverkaufs soll alles dafür getan werden, ein Objekt so eindrucksvoll wie möglich darzustellen. Nötige Reparaturen oder Renovierungen sind Investitionen, die sich positiv in einem höheren Verkaufspreis niederschlagen – und sich gut für das Foto machen.

Mobile Gegenstände haben Optimierungs-Potenzial

Der nächste Schritt betrifft die Inszenierung der Aufnahmen. Alle nicht mit dem Haus fest verbundenen Gegenstände können und sollen so verändert werden, dass ein angenehmes Ambiente entsteht. Ich habe dazu eine Checkliste mit rund 40 grundlegenden Tipps vorbereitet.

Wer das nicht leisten kann oder möchte, sollte in Erwägung ziehen, eine professionelle Home Staging Agentur zu engagieren. In meiner Karriere als Immobilienfotograf habe ich viele Makler getroffen, die Home Staging als Vermarktungswerkzeug einsetzen. Allesamt sind sie erfolgreich und von diesem Konzept überzeugt. Denn jedem präsentierten Raum wird von geübter Hand Leben eingehaucht, so dass sich der Betrachter eine Nutzungsidee viel einfacher vorstellen kann. Emotionen werden angesprochen, die direkt auf eine Kaufentscheidung wirken. Und für’s Foto ist ein professionell inszeniertes Objekt allemal von Vorteil.

Fotografische Erfahrung spart Manipulation

Dann kommt der Fotograf ins Spiel. Er beeinflusst durch die Wahl des Aufnamestandpunktes, des Blickwinkels und der Beleuchtung die Bildwirkung für den Betrachter. Seine wichtigste Aufgabe ist es, gleichzeitig:

  • die Bildinhalte möglichst wahrnehmungsnah abzubilden
  • technisch korrekt zu fotografieren
  • Fotos aufzunehmen, die überzeugend wirken.

Außerdem gilt es, Fehler zu vermeiden:

  1. Eine extreme Aufnahmehöhe wie die Frosch- oder die Vogelperspektive ist ein Stilmittel der Fotokunst und sollte aufgrund des dokumentarischen Anspruchs der Immobilienfotografie sehr sparsam eingesetzt werden. Selbst die normale Augenhöhe kann auf einem Foto verstörend wirken.
  2. Gleiches gilt für extreme Weitwinkel. Sie würden dem Betrachter große Räume vorgaukeln. Die Kamera sollte zwar mit einem großen Weitwinkel (sogar Ultraweitwinkel) ausgestattet sein, um für alle Gegebenheiten gewappnet zu sein. Doch sollte der Weitwinkel nur soweit aufgezogen werden, dass die Regeln für eine gelungene Bildgestaltung eingehalten werden.
  3. Zum Fotografieren braucht man Licht (wär hätte das gedacht!). Ohne den richtigen Lichteinsatz macht man sich das Leben extra schwer. Zusätzliches Licht darf die Inszenierung unterstützen oder dann eingesetzt werden, wenn aus technischer Sicht ein Ausgleich von extremen Helligkeitsunterschieden erforderlich ist (weil eine Kamera von sich aus weniger Helligkeitsstufen abbilden kann, als das menschliche Auge zu erfassen in der Lage ist). Außerdem vermittelt die Wohnraumbeleuchtung häufig das angenehmere Ambiente.

Manipulation während der Bildbearbeitung

Der erste Teil der Bildbearbeitung betrifft die Optimierung der vorhandenen Aufnahmeinformationen.

  • Die Veränderung von Helligkeit, Kontrast und Bildschärfe sind Standards, um die Bildwirkung zu unterstreichen. Wichtig hierbei ist, dass der Bildschirm des Bildbearbeiters auf einer allgemeinen Grundeinstellung basiert, im besten Fall ist er kalibriert.
  • Die Korrektur des Bildausschnitts und die Bearbeitung von Verzerrungen gleichen die Mängel an der Aufnahmetechnik zu Gunsten eines realistischen Bildeindrucks aus.
  • Perspektivkorrekturen erfolgen nach Möglichkeit schon vor der Aufnahme durch die Wahl des Aufnahmestandpunktes. Eine nachträgliche extreme Reparatur verfälscht den Bildeindruck, weil bestimmte Fluchtlinien dann nicht mehr zum Aufnahmestandpunkt passen.
  • Farbkorrekturen sind manchmal nötig, um unterschiedliche Lichtquellen anzugleichen. Deren verschiedene Farbtemperaturen kann das menschliche Auge zu Weiß kompensieren, während die Kamera unbestechlich bleibt und das Bild nur auf eine Lichtfarbe justieren kann.
  • Keinesfalls opportun ist die Veränderung der Farbigkeit fest verbauter Bauteile (Fliesen, Putz, Dachsteine).

Im zweiten Teil geht es um die Manipulation eines Bildes durch Hinzufügen oder Löschen. Grundsätzlich sind derartige Manipulationen nicht zulässig. Dazu gehören unter anderem, der Austausch von Bildteilen, um Schäden an Innen- und Außenwänden zu vertuschen, aber auch das Entfernen von Hydranten, Verkehrsschildern oder Laternenpfählen. Es gibt meiner Ansicht nach aber einige zulässige Ausnahmen:

  • die Optimierung des Himmels (Aber Vorsicht: Wenn man es übertreibt, wird es bemerkt und abgelehnt.)
  • das Verschwindenlassen von Falten bei Teppich, Gardine und Tischtuch
  • die digitale Beseitigung von Flecken und Kratzern auf beweglichen Möbeln
  • das Ausschalten digitaler Leuchtanzeigen an elektronischen Geräten
  • das Entfernen einzelner Zweige, die in das Bild hineinragen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es drei Arten von Bild-Manipulation vor, während und nach der Aufnahme gibt:

      1. notwendige
        Sie gleichen Unzulänglichkeiten der Aufnahmetechnik gegenüber den menschlichen Sehgewohnheiten aus, wie beispielsweise:

        • Wahl des Aufnahmestandpunktes
        • künstliche Aufhellung von Schatten oder Abdunklung von Lichtern
        • Korrektur von Verzerrung und Verzeichnung
      2. zulässige
        Sie gelten von der medial-visuell geprägten Gesellschaft als allgemein akzeptiert, wie beispielsweise:

        • Inszenierung der Einrichtung und Korrektur im fertigen Bild
        • Bearbeitung des Himmels
        • Korrektur von Helligkeit, Kontrast, Schärfe
      3. unzulässige
        Sie gaukeln dem Betrachter eine Qualität oder Quantität vor, die nicht der Wahrheit entspricht, wie beispielsweise:

        • extreme Weitwinkel und Aufnahmepositionen
        • Retusche von Baumängeln
        • Hinzufügen oder Entfernen fest verbauter Bestandteile

Empfehlenswert ist, möglichst viele Verbesserungen bereits im Vorfeld der Aufnahmen vorzunehmen, damit sie dann wirksam abgebildet werden können. Eine intensive Nachbearbeitung kostet sehr viel Zeit und erfordert besonderes Wissen rund um das Thema Retusche und Bildkorrektur.

Eine letzte Anmerkung: Abgesehen von ethischen Bedenken muss jedes Immobilienfoto die Ist-Beschaffenheit des Objektes darstellen, um auch der rechtlichen Prüfung Stand zu halten. Ansonsten gilt ein Immobilienfoto als verfälscht.

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